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Tipps für Tippgemeinschaften


03
Jun

Tipps für Tippgemeinschaften

Gerichtsverfahren in Niedersachsen sorgt für Wirbel
Mustervertrag im Internet verfügbar

Lotto-Tippgemeinschaften sind beliebt und finden sich vielerorts. Ob im Betrieb, im Freundes- oder Familienkreis: vor der Spielteilnahme sollten Sie untereinander einen schriftlichen Vertrag schließen.
 
"Lotto-Krieg um Jackpot: Tippgemeinschaft vor Gericht" - so titelte die BILD-Zeitung am vergangenen Freitag (29. Mai) über ein Gerichtsverfahren in Hildesheim. Was war passiert? Drei niedersächsische Arbeitskollegen spielten zusammen Lotto, bildeten eine Tippgemeinschaft (TG). Im Juni 2008 gewannen sie 1,7 Millionen Euro, rechnerisch pro Kopf also über 560.000 Euro. Zwei der drei TG-Mitglieder behaupteten jetzt aber, den entscheidenden Spielschein nur für sich gekauft zu haben. Der Dritte fühlte sich betrogen und zeigte seine Kollegen wegen Betrugs an. Nun läuft deshalb ein Gerichtsverfahren.
 
Damit es in Ihrer Tippgemeinschaft nie soweit kommt und Ärger von vorneherein vermieden wird, sollten Sie vor der Spielteilnahme untereinander einen schriftlichen Vertrag abschließen. Denn TGs regeln ihre Rechtsverhältnisse ausschließlich unter sich. Einen entsprechenden Mustervertrag, der die Rechte und Pflichten aller TG-Mitglieder enthält, ist hier zum Herunterladen bereitgestellt.
 
Generell sollte ein solcher Vertrag folgende Angaben enthalten:
- die Namen der TG-Mitglieder
- den Spieleinsatz pro Ziehung
sowie
- einen "TG-Sprecher", der die Spielscheine ausfüllt, in der Lotto-Annahmestelle registrieren lässt und die Gewinne auszahlt.
 
Jedes Mitglied der TG sollte eine Kopie des Vertrages erhalten. Denkbar ist auch, dass Sie ein gemeinschaftliches Konto aller TG-Mitglieder einrichten. Spielen Sie dann auch noch mit der Lotto-Kundenkarte, werden die Gewinne automatisch auf dieses Konto überwiesen. So garantieren Sie sich und Ihren Freunden die gemeinsame Freude am Lottospiel.

Mustervertrag

Tippgemeinschaften regeln ihre Rechtsverhältnisse ausschließlich unter sich. Wir empfehlen deshalb, einen Vertrag abzuschließen, der die Rechte und Pflichten aller Mitglieder regelt.
Unseren Mustervertrag erhalten Sie hier (ohne Haftung).

Tauziehen Klein

 



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